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A.A.C. Eildienst www.aac-eildienst.de Lietzenburger Str. 65 |
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen
und zukünftigen Verträge zwischen der Fa. AAC Eildienst (Auftragnehmerin)
und ihren Auftraggebern, für zukünftige Verträge auch dann, wenn
sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind für die Auftragnehmerin
nur verbindlich, wenn sie von ihr ausdrücklich anerkannt werden. Als ausdrückliches
Anerkenntnis gilt nicht die vorbehaltlose Ausführung des Auftrags in Kenntnis
abweichender Bedingungen des Auftraggebers.
§ 2. Auftragserteilung
(1) Der Auftrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot der Auftragnehmerin
annimmt oder die Auftragnehmerin einen Auftrag bestätigt.
(2) Wünscht der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie
sowie einer bestimmten Sprachvariante, so ist dieser Wunsch nur verbindlich,
wenn der Auftraggeber ihn bei Auftragserteilung mitteilt und dies von der Auftragnehmerin
schriftlich oder in elektronischer Form bestätigt wird.
(3) Der Auftraggeber hat die Auftragnehmerin rechtzeitig über gewünschte
Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck,
Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere
Form der Übersetzung etc.).
(4) Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin ferner Informationen und Unterlagen,
die zur Anfertigung der Übersetzung erforderlich sind, bei Erteilung des
Auftrags zur Verfügung (Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen,
etc.).
§ 3 Leistung der Auftragnehmerin und Mitverantwortung des Auftraggebers
(1) Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistung durch die Übersetzung von
Texten sowie durch andere Sprachmittlertätigkeiten. Die Leistung der Auftragnehmerin
wird im Folgenden als Übersetzung bezeichnet.
(2) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Die Auftragnehmerin hat
das Recht, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder qualifizierte Dritte
heranzuziehen. In diesem Fall bleibt sie jedoch ausschließliche Auftragnehmerin.
Sie sorgt dafür, dass sich Mitarbeiter und fachkundige Dritte zur Verschwiegenheit
verpflichten.
(3) Für die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes ist
ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.
(4) Der Auftraggeber hat die Auftragnehmerin rechtzeitig über gewünschte
Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck,
Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere
Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck
bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug
rechtzeitig vor Drucklegung, sodass etwaige Fehler beseitigt werden können.
(5) Die Wiedergabe von Zahlen erfolgt nach der Vorlage des Auftraggebers. Eine
Überprüfung von Berechnungen und Umrechnungen erfolgt nicht. Fehler
gehen zu Lasten des Auftraggebers. Dieser hat auch die im Zieltext enthaltenen
Namen und Zahlen zu überprüfen.
(6) Fachausdrücke und Abkürzungen werden, sofern aus den Unterlagen
und Anweisungen des Auftraggebers nichts anderes hervorgeht, in die allgemein
übliche lexikalische Form übersetzt.
(7) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem
Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf.
Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er die Auftragnehmerin frei.
§ 4. Vergütung
(1) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und
Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese
unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und
-entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.
(2) Die Auftragnehmerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die
Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten
Aufwendungen. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.
(3) Der Vergütungsanspruch der Auftragnehmerin wird fällig mit Abnahme
der Übersetzung durch den Auftraggeber, spätestens jedoch 30 Tage
nach dem Datum der Rechnung.
(4) Der Auftraggeber hat die Übersetzung unverzüglich nach Erhalt
zu überprüfen. Sie gilt als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen
ab Übergabe der Übersetzung an ein Versandunternehmen bzw. Versand
der Übersetzung auf elektronischem Wege oder mit Ablauf von sechs Tagen
ab Benutzung durch den Auftraggeber, sofern dieser Zeitpunkt früher eintritt.
(5) Die Übersetzung gilt auch als abgenommen, sofern der Auftraggeber den
Rechnungsbetrag vorbehaltlos bezahlt.
(6) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
(7) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Auftraggeber
nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.
§ 5. Lieferung
(1) Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Auftragnehmerin
schriftlich oder elektronisch bestätigt wurden.
(2) Voraussetzung für die Einhaltung eines Liefertermins ist der termingerechte
Eingang sämtlicher vom Auftraggeber bereitzustellenden Unterlagen in dem
angegebenen Umfang bei der Auftragnehmerin. Für den Fall, dass diese Voraussetzung
nicht erfüllt ist, verlängert sich die Lieferfrist um einen angemessenen
Zeitraum.
(3) Bei der Änderung des Auftragsgegenstandes, insbesondere des Auftragsumfanges,
verlieren die bisherigen Liefertermine ihre Gültigkeit.
(4) Die Übersetzung wird, wenn nichts anderes vereinbart ist, per Mail
versandt. Der Ausdruck der Mail unter der Rubrik "Gesendete Objekte"
oder einer gleichartigen Rubrik genügt als Nachweis der Lieferung, solange
nicht der Gegenbeweis erbracht ist. Bei Ausfall der Online-Verbindung genügt
die Übersendung per Fax, auch wenn elektronischer Versand vereinbart ist.
§ 6. Gewährleistungsansprüche
(1) Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber innerhalb einer Frist
von zwölf Werktagen ab Übergabe der Übersetzung an ein Versandunternehmen
bzw. Versand der Übersetzung auf elektronischem Wege oder innerhalb von
sechs Werktagen ab erstmaliger Nutzung, sofern dieser Zeitpunkt früher
eintritt, bei der Auftragnehmerin schriftlich oder elektronisch zu rügen.
(2) Rügt der Auftraggeber die Mängel nicht innerhalb dieser Fristen,
so können aus den offensichtlichen Mängeln keine Gewährleistungsansprüche
hergeleitet werden.
(3) Der Auftraggeber hat beim Vorliegen von Mängeln zunächst nur Anspruch
auf Nacherfüllung, insbesondere auf Beseitigung der Mängel. Die Mängelbeseitigung
gilt erst als gescheitert, wenn die Übersetzung auch nach zwei Nachbesserungsversuchen
noch Mängel aufweist. Falls die Mängelbeseitigung endgültig fehlschlägt,
hat der Auftraggeber das Recht, die vereinbarte Vergütung herabzusetzen
oder vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Der Auftraggeber hat Mängel konkret und substantiiert darzulegen.
(5) Beruhen Mängel oder Verzögerungen darauf, dass der Ausgangstext
schlecht lesbar, fehlerhaft oder unvollständig ist oder in ihm eine fehlerhafte
Terminologie verwendet wird oder dass der Auftraggeber Informationsmaterial
oder ihm obliegende Anweisungen nicht oder zu spät geliefert hat, so gehen
sie zu Lasten des Auftraggebers.
§ 7. Haftung
(1) Die Auftragnehmerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht
als grobe Fahrlässigkeit gelten Schäden, die durch Computerausfälle
und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht
worden sind. Die Auftragnehmerin erfüllt ihre Sorgfaltspflicht dadurch,
dass sie hiergegen durch Anti-Virus-Software Vorkehrungen trifft. Die Haftung
bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung von Hauptpflichten
ein.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen die Auftragnehmerin auf Ersatz eines
nach § 7 Abs. 1 Satz 4 verursachten Schadens wird auf 5.000 Euro begrenzt,
falls nicht im Einzelfall ein höherer Schadensersatzanspruch vereinbart
wird.
(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach § 7 Abs. 1 und
2 gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln der Übersetzung
(§ 634 BGB) verjähren, falls keine Arglist vorliegt, in einem Jahr
seit der Abnahme der Übersetzung.
(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634 a)
BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. § 202 Abs.
1 BGB bleibt unberührt. Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist die Haftung
für Vermögensschäden darüber hinaus auf solche Schäden
begrenzt, die typischerweise bei Geschäften der Auftragnehmerin entstehen
können.
(6) Bei Verlust von Daten haftet die Auftragnehmerin nur für den Aufwand,
der bei ordnungsgemäßer, d. h. mindestens täglicher, Datensicherung
durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich
wäre.
§ 8. Verzug des Auftraggebers
(1) Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist die Auftragnehmerin
berechtigt, in ihrem Besitz befindliche Auftragsunterlagen (z.B. zu übersetzende
Texte) zurückzubehalten, bis der offene Betrag, der bezifferte Verzugsschaden
und die bezifferten Verzugszinsen beglichen sind.
(2) Hält der Auftraggeber die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein,
ist die Auftragnehmerin, auch wenn eine feste Lieferzeit vereinbart wurde, berechtigt,
die Bearbeitung sämtlicher Aufträge des Auftraggebers so lange einzustellen,
bis der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt.
§ 9. Berufsgeheimnis
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Umstände zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
§ 10. Rechte an der Übersetzung
(1) Alle Rechte an den von der Auftragnehmerin gelieferten Übersetzungen
verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bei der Auftragnehmerin.
Erst danach geht das Nutzungsrecht auf den Auftraggeber über.
(2) Die Auftragnehmerin behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht
an der Übersetzung vor.
(3) Die von der Auftragnehmerin erstellten Übersetzungen sind nicht zur
Veröffentlichung bestimmt und geeignet, es sei denn, die Veröffentlichung
wurde vereinbart und der endgültige Text wurde von der Auftragnehmerin
Korrektur gelesen.
(4) Das Korrekturlesen ist nur dann Bestandteil des Auftrages, wenn die Auftragnehmerin
damit ausdrücklich beauftragt wurde.
(5) Eine Übersetzung darf nur unter Nennung des Namens der Auftragnehmerin
und nur dann veröffentlicht werden, wenn die Übersetzung keine von
der Auftragnehmerin nicht genehmigte Änderung erfährt.
§ 11. Kündigung und Widerruf
(1) Das Kündigungsrecht des Auftraggebers ist beschränkt auf die Kündigung
aus wichtigem Grund.
(2) Im Falle der wirksamen Kündigung durch eine der Vertragsparteien hat
die Auftragnehmerin einen Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistung
in Höhe von 1,40 Euro je Normzeile a 50 Zeichen zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer und der Erstattung der Aufwendungen.
(3) Beruht die Erteilung des Auftrags darauf, dass die Auftragnehmerin ihre
Leistungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise
bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass die Auftragnehmerin mit der
Übersetzung begonnen und dem Auftraggeber dies mitgeteilt hat.
§ 12. Anzuwendendes Recht
Die Parteien vereinbaren für den Auftrag und die sich daraus ergebenden Ansprüche die Anwendung deutschen Rechts.
§ 13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Auftrag ist der Erfüllungsort, der sich am Sitz des Hauptbüros befindet. Die Auftragnehmerin ist aber auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Wohnsitz oder Geschäftssitz zu verklagen.
§ 14. Salvatorische Klausel, Schriftform
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige
zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst
nahe kommt.
(2) Sämtliche Vereinbarungen, auch Vereinbarungen über eine Änderung
oder Ergänzung dieser AGB, bedürfen der Schriftform oder der elektronischen
Form. Dies gilt auch für die Vereinbarung über das Schriftformerfordernis
bzw. das Erfordernis der elektronischen Form selbst.