A.A.C. Eildienst

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Lietzenburger Str. 65
10719 Berlin

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen der Fa. AAC Eildienst (Auftragnehmerin) und ihren Auftraggebern, für zukünftige Verträge auch dann, wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind für die Auftragnehmerin nur verbindlich, wenn sie von ihr ausdrücklich anerkannt werden. Als ausdrückliches Anerkenntnis gilt nicht die vorbehaltlose Ausführung des Auftrags in Kenntnis abweichender Bedingungen des Auftraggebers.

§ 2. Auftragserteilung

(1) Der Auftrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot der Auftragnehmerin annimmt oder die Auftragnehmerin einen Auftrag bestätigt.
(2) Wünscht der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie sowie einer bestimmten Sprachvariante, so ist dieser Wunsch nur verbindlich, wenn der Auftraggeber ihn bei Auftragserteilung mitteilt und dies von der Auftragnehmerin schriftlich oder in elektronischer Form bestätigt wird.
(3) Der Auftraggeber hat die Auftragnehmerin rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.).
(4) Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin ferner Informationen und Unterlagen, die zur Anfertigung der Übersetzung erforderlich sind, bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, etc.).

§ 3 Leistung der Auftragnehmerin und Mitverantwortung des Auftraggebers

(1) Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistung durch die Übersetzung von Texten sowie durch andere Sprachmittlertätigkeiten. Die Leistung der Auftragnehmerin wird im Folgenden als Übersetzung bezeichnet.
(2) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Die Auftragnehmerin hat das Recht, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder qualifizierte Dritte heranzuziehen. In diesem Fall bleibt sie jedoch ausschließliche Auftragnehmerin. Sie sorgt dafür, dass sich Mitarbeiter und fachkundige Dritte zur Verschwiegenheit verpflichten.
(3) Für die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.
(4) Der Auftraggeber hat die Auftragnehmerin rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, sodass etwaige Fehler beseitigt werden können.
(5) Die Wiedergabe von Zahlen erfolgt nach der Vorlage des Auftraggebers. Eine Überprüfung von Berechnungen und Umrechnungen erfolgt nicht. Fehler gehen zu Lasten des Auftraggebers. Dieser hat auch die im Zieltext enthaltenen Namen und Zahlen zu überprüfen.
(6) Fachausdrücke und Abkürzungen werden, sofern aus den Unterlagen und Anweisungen des Auftraggebers nichts anderes hervorgeht, in die allgemein übliche lexikalische Form übersetzt.
(7) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er die Auftragnehmerin frei.

§ 4. Vergütung

(1) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.
(2) Die Auftragnehmerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.
(3) Der Vergütungsanspruch der Auftragnehmerin wird fällig mit Abnahme der Übersetzung durch den Auftraggeber, spätestens jedoch 30 Tage nach dem Datum der Rechnung.
(4) Der Auftraggeber hat die Übersetzung unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Sie gilt als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen ab Übergabe der Übersetzung an ein Versandunternehmen bzw. Versand der Übersetzung auf elektronischem Wege oder mit Ablauf von sechs Tagen ab Benutzung durch den Auftraggeber, sofern dieser Zeitpunkt früher eintritt.
(5) Die Übersetzung gilt auch als abgenommen, sofern der Auftraggeber den Rechnungsbetrag vorbehaltlos bezahlt.
(6) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
(7) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5. Lieferung

(1) Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Auftragnehmerin schriftlich oder elektronisch bestätigt wurden.
(2) Voraussetzung für die Einhaltung eines Liefertermins ist der termingerechte Eingang sämtlicher vom Auftraggeber bereitzustellenden Unterlagen in dem angegebenen Umfang bei der Auftragnehmerin. Für den Fall, dass diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, verlängert sich die Lieferfrist um einen angemessenen Zeitraum.
(3) Bei der Änderung des Auftragsgegenstandes, insbesondere des Auftragsumfanges, verlieren die bisherigen Liefertermine ihre Gültigkeit.
(4) Die Übersetzung wird, wenn nichts anderes vereinbart ist, per Mail versandt. Der Ausdruck der Mail unter der Rubrik "Gesendete Objekte" oder einer gleichartigen Rubrik genügt als Nachweis der Lieferung, solange nicht der Gegenbeweis erbracht ist. Bei Ausfall der Online-Verbindung genügt die Übersendung per Fax, auch wenn elektronischer Versand vereinbart ist.

§ 6. Gewährleistungsansprüche

(1) Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von zwölf Werktagen ab Übergabe der Übersetzung an ein Versandunternehmen bzw. Versand der Übersetzung auf elektronischem Wege oder innerhalb von sechs Werktagen ab erstmaliger Nutzung, sofern dieser Zeitpunkt früher eintritt, bei der Auftragnehmerin schriftlich oder elektronisch zu rügen.
(2) Rügt der Auftraggeber die Mängel nicht innerhalb dieser Fristen, so können aus den offensichtlichen Mängeln keine Gewährleistungsansprüche hergeleitet werden.
(3) Der Auftraggeber hat beim Vorliegen von Mängeln zunächst nur Anspruch auf Nacherfüllung, insbesondere auf Beseitigung der Mängel. Die Mängelbeseitigung gilt erst als gescheitert, wenn die Übersetzung auch nach zwei Nachbesserungsversuchen noch Mängel aufweist. Falls die Mängelbeseitigung endgültig fehlschlägt, hat der Auftraggeber das Recht, die vereinbarte Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Der Auftraggeber hat Mängel konkret und substantiiert darzulegen.
(5) Beruhen Mängel oder Verzögerungen darauf, dass der Ausgangstext schlecht lesbar, fehlerhaft oder unvollständig ist oder in ihm eine fehlerhafte Terminologie verwendet wird oder dass der Auftraggeber Informationsmaterial oder ihm obliegende Anweisungen nicht oder zu spät geliefert hat, so gehen sie zu Lasten des Auftraggebers.

§ 7. Haftung

(1) Die Auftragnehmerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit gelten Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Die Auftragnehmerin erfüllt ihre Sorgfaltspflicht dadurch, dass sie hiergegen durch Anti-Virus-Software Vorkehrungen trifft. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung von Hauptpflichten ein.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen die Auftragnehmerin auf Ersatz eines nach § 7 Abs. 1 Satz 4 verursachten Schadens wird auf 5.000 Euro begrenzt, falls nicht im Einzelfall ein höherer Schadensersatzanspruch vereinbart wird.
(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach § 7 Abs. 1 und 2 gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634 BGB) verjähren, falls keine Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.
(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634 a) BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. § 202 Abs. 1 BGB bleibt unberührt. Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist die Haftung für Vermögensschäden darüber hinaus auf solche Schäden begrenzt, die typischerweise bei Geschäften der Auftragnehmerin entstehen können.
(6) Bei Verlust von Daten haftet die Auftragnehmerin nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer, d. h. mindestens täglicher, Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich wäre.

§ 8. Verzug des Auftraggebers

(1) Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist die Auftragnehmerin berechtigt, in ihrem Besitz befindliche Auftragsunterlagen (z.B. zu übersetzende Texte) zurückzubehalten, bis der offene Betrag, der bezifferte Verzugsschaden und die bezifferten Verzugszinsen beglichen sind.
(2) Hält der Auftraggeber die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein, ist die Auftragnehmerin, auch wenn eine feste Lieferzeit vereinbart wurde, berechtigt, die Bearbeitung sämtlicher Aufträge des Auftraggebers so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt.

§ 9. Berufsgeheimnis

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Umstände zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

§ 10. Rechte an der Übersetzung

(1) Alle Rechte an den von der Auftragnehmerin gelieferten Übersetzungen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bei der Auftragnehmerin. Erst danach geht das Nutzungsrecht auf den Auftraggeber über.
(2) Die Auftragnehmerin behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht an der Übersetzung vor.
(3) Die von der Auftragnehmerin erstellten Übersetzungen sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt und geeignet, es sei denn, die Veröffentlichung wurde vereinbart und der endgültige Text wurde von der Auftragnehmerin Korrektur gelesen.
(4) Das Korrekturlesen ist nur dann Bestandteil des Auftrages, wenn die Auftragnehmerin damit ausdrücklich beauftragt wurde.
(5) Eine Übersetzung darf nur unter Nennung des Namens der Auftragnehmerin und nur dann veröffentlicht werden, wenn die Übersetzung keine von der Auftragnehmerin nicht genehmigte Änderung erfährt.

§ 11. Kündigung und Widerruf

(1) Das Kündigungsrecht des Auftraggebers ist beschränkt auf die Kündigung aus wichtigem Grund.
(2) Im Falle der wirksamen Kündigung durch eine der Vertragsparteien hat die Auftragnehmerin einen Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistung in Höhe von 1,40 Euro je Normzeile a 50 Zeichen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und der Erstattung der Aufwendungen.
(3) Beruht die Erteilung des Auftrags darauf, dass die Auftragnehmerin ihre Leistungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass die Auftragnehmerin mit der Übersetzung begonnen und dem Auftraggeber dies mitgeteilt hat.

§ 12. Anzuwendendes Recht

Die Parteien vereinbaren für den Auftrag und die sich daraus ergebenden Ansprüche die Anwendung deutschen Rechts.

§ 13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Auftrag ist der Erfüllungsort, der sich am Sitz des Hauptbüros befindet. Die Auftragnehmerin ist aber auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Wohnsitz oder Geschäftssitz zu verklagen.

§ 14. Salvatorische Klausel, Schriftform

(1) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
(2) Sämtliche Vereinbarungen, auch Vereinbarungen über eine Änderung oder Ergänzung dieser AGB, bedürfen der Schriftform oder der elektronischen Form. Dies gilt auch für die Vereinbarung über das Schriftformerfordernis bzw. das Erfordernis der elektronischen Form selbst.